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Eine Web-Site ist barrierefrei, wenn die darin enthaltenen Informationen für jeden Besucher frei zugänglich sind. In Deutschland leben 8 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon sind 6,6 Millionen schwerbehindert. Mehr als 300.000 Menschen sind blind oder sehbehindert. Etwa 10 Prozent der männlichen Bevölkerung sind farbenblind. Dazu kommen annähernd 4 Millionen Menschen, die in ihrer Mobilität erheblich beeinträchtigt sind. Obgleich die Akzeptanz der vorgenannten Personengruppen an der Nutzung des Internets deutlich höher ist, als beim Rest der Bevölkerung wird diesen die gleichberechtigte Teilhabe an der Informationsgesellschaft erschwert. Die World Accessibility Initiative (WAI externerlink.gif), ein Organ des obersten World Wide Web Consortiums (W3C externerlink.gif) hat Zugänglichkeitsrichtlinien festgelegt, die insbesondere behinderten Menschen den Zugang zum Internet erleichtern sollen. Diese wurden auch der im Juli 2002 in Kraft getretenen Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik (BITV externerlink.gif) zum Behindertengleichstellungsgesetz externerlink.gif des Bundes zugrunde gelegt.

Die Barrierefreiheit wird wie folgt umgesetzt: