TSE in Kassensystemen ab 2020

Beitrag vom: 03.11.2022, 05:24:07

Neuerungen für Kassenbetreiber

Die schon im Dezember 2016 erlassene Kassensicherungsverordnung wird mit dem 01.01.2020 in
Kraft treten. Neuerungen für Kassenbetreiber sind unter anderem beispielsweise die Spontanprüfung, Bon- oder Belegausgabepflicht sowie die Meldepflicht einer Kasse.

Eine sehr wichtige Forderung im Kontext der Nichtmanipulierbarkeit von Belegen, Vorgängen und den daraus entstandenen Datensätzen ist die sogenannte Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE. Das BSI hat hierzu als verantwortliche Behörde auch die entsprechenden Vorgaben in Form von technischen Richtlinien (TR-03153) herausgegeben.

Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, die TSE umzusetzen und in Kasensysteme zu integrieren. Sie kann entweder als Hardware in Form eines USB-Dongles, einer Smartcard oder als integrierter Chip in der Kasse oder im Bondrucker realisiert werden. Oder – was der Gesetzgeber auch zulässt – als Cloud-Lösung in ein bestehendes Kassensystem integriert werden.

Lösungen für Kassenbetreiber

Diese Lösung, zusätzlich zu unserer EPSON TSE Lösung, wird aktuell auch für unser Kassensystem avisiert. Als Anbieter, der diese TSE als Cloud-Lösung entwickelt und bereitstellt, ist Fiskaly zu nennen. Die TSE von Fiskaly befindet sich aktuell beim BSI in der Zertifizierung und wird vom BSI während der derzeitigen Evaluierungsphase auch eine vorläufige Freigabe erhalten.

Eine anschließende Zertifizierung gilt in den nächsten Monaten als sicher. Eine TSE darf laut BSI bereits mit einer vorläufigen Betriebserlaubnis“ zum Einsatz in einem Kassensystem kommen und gilt in diesem Stadium als rechtskonform im Sinne der Erfüllung der Forderung seitens des BSI.

Schonfrist noch bis 01.09.2020

Allerdings haben Sie als Betreiber unserer Kasse auch eine „Schonfrist“, bis der Gesetzgeber die Integration einer TSE unabdingbar voraussetzt. Kassensysteme dürfen bis zum 01.09.2020 nämlich auch noch ohne eine solche Einrichtung betrieben werden; erst danach ist der Einsatz einer Kasse ohne TSE gesetzwidrig.

Diese Übergangszeit wurde vom Gesetzgeber bewusst gewährt, da die Entwicklungs- und Zertifizierungsprozesse für die jeweiligen TSE sehr zeitintensiv und umfangreich sind und eine bundesweite Umsetzung aus technischen Gründen zum Jahreswechsel gar nicht realisierbar wäre.

Das Wichtigste zur TSE zusammengefasst:

Wann wird die TSE zur Pflicht?

Ab dem 01.01.2020 wird eine TSE für alle Kassensysteme zur Pflicht.

Gibt es eine Schonfrist?

Es gibt eine Schonfrist für den Betrieb eines Kassensystems ohne TSE bis zum 01.09.2020, die der Implementierung der TSE in bestehende Kassensysteme dient. In dieser Zeit dürfen Sie Ihre Kasse auch ohne eine TSE betreiben. Nach diesem Stichtag muss die Anbindung einer TSE erfolgt sein.

Hat mitho bereits ein Lösung?

Ja!

Ist die mitho Shopware Kasse rechtskonform?

Ja! Unser Kassensystem ist aktuell rechtskonform und folgt den strengen Vorgaben der GoBD.

Kann eine TSE an das mitho Shopware Kassensystem angeschlossen werden?

Ja! Wir stellen eine Schnittstelle zur TSE von Fiskaly zur Verfügung.

Downloads zu TSE:


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